§ 1 Geltungsbereich, Abgrenzung
Das Angebot der Fa. GeleeVital richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, insbesondere land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Gartenbaubetriebe und Kommunen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht geschlossen. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
Die nachfolgend aufgeführten Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Arten der Zusammenarbeit mit der Fa. GeleeVital, ihres Zeichens Einzelunternehmen von Herrn Heiko Ernst, Möhnestr. 5, 79238 Ehrenkirchen. Mögliche Arten der Zusammenarbeit können sein (Liste nicht abschließend):
- Kauf von Produkten der Firma GeleeVital
- Lieferung
- Entnahme, Versand und Auswertung von Bodenproben
- Beratung
- usw.
Die Geschäftsbedingungen gelten auch für sämtliche Zahlungsmodalitäten und -vorgänge. Die nachfolgend aufgeführten Bedingungen gelten sowohl für Angebote als auch für Bestellungen und Zahlungen.
Die Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Geschäfte innerhalb Deutschlands und der EU als auch außerhalb derer.
Die Geschäftsbedingungen gelten sowohl für mit dem Inhaber abgeschlossene Geschäfte als auch für Geschäfte sämtlicher Bevollmächtigter und Erfüllungsgehilfen.
Die Geschäftsbedingungen gelten nicht für Kooperationstätigkeiten, für die ein ausdrücklich gültiger Kooperationsvertrag abgeschlossen ist.
§ 2 Leistungsumfang
Komplett durch die Fa. GeleeVital ausgeführte Leistungen fallen in den Geltungsbereich dieser Bedingungen. Dazu gehören:
Produktherstellung
Herstellung individueller Produktmischungen nach Bodenprobe und/oder Kundenwunsch. Die Produkte werden erst nach Auftragserteilung und entsprechend den Zahlungsbedingungen individuell gemischt.
Lagerung
Lagerung von Roh- und Fertigmaterialien zur Auslieferung an den Kunden.
Lieferung
Lieferung von fertig gemischten Produkten zum Kunden oder an einen vom Kunden benannten Ort durch die Fa. GeleeVital oder Dritte.
Vorbereitungshandlungen
Entnahme von Bodenproben, Erstellung passender Nährstoffprofile.
Boden
Die Einbringung der Produkte in den Boden erfolgt durch den Kunden selbst. GeleeVital kann nach Absprache geeignete Maschinen zur Verfügung stellen. Die Bedienung der Maschine sowie das Einbringen des Materials liegen vollständig in der Verantwortung des Kunden.
Beratungsgespräche
Beratung zu Produkten, Behandlungen etc. im Rahmen der Kaufberatung und weiterführenden Betreuung.
Servicehandlungen
Erstellung von Angeboten, Auftragsbestätigungen, Zoll- und Lieferpapieren, Transportnachweisen, Produktinformationen, Rechnungen, Informationsmappen etc.
§ 2a Abrechnung bei Nichtzustandekommen eines Auftrags
Wird durch GeleeVital eine Bodenprobe entnommen und/oder ein individuelles Angebot erstellt, so sind diese Leistungen auch dann kostenpflichtig, wenn daraus kein Auftrag resultiert.
Im Falle eines Nichtzustandekommens eines Auftrags berechnet GeleeVital pauschal:
- die Bodenanalyse (Labor & Auswertung), sofern die Probenahme durch GeleeVital erfolgte
- eine Servicepauschale für Beratung, Angebotserstellung, Verwaltungsaufwand und Nachbetreuung
Diese Positionen sind unabhängig voneinander abrechnungsfähig und gelten als erbrachte Leistungen. Ein Anspruch auf Gutschrift besteht nicht.
§ 3 Lieferungen, Lagerhaltung
Die Bedingungen für Lieferung und Logistik gelten für alle vom Kunden bestellten, auszuliefernden Produkte.
§ 3.1 Lieferung
Vom Kunden bestellte Produkte werden durch die Fa. GeleeVital, ihre Bevollmächtigten, Erfüllungsgehilfen oder einen Drittdienstleister geliefert. Für die Lieferung trägt der jeweils Ausführende die Verantwortung. Wird die Lieferung durch die Fa. GeleeVital direkt ausgeführt, so ist ein Lieferungsentgelt zu entrichten. Dieses richtet sich nach Aufwand und den gefahrenen Kilometern.
Die Lieferung bzw. der Versand über einen Drittdienstleister erfolgt:
a) erst nach vollständiger Bezahlung aller offenen Rechnungen für Erstkunden
b) erst nach anteiliger Bezahlung von 50 % der offenen Rechnungen für Bestandskunden
§ 3.2 Lagerhaltung
Vom Kunden bestellte Produkte werden für max. 7 Tage auf Lager genommen. Ausschlaggebend hierfür ist der Zeitpunkt der Mitteilung der Firma GeleeVital an den Kunden über die Fertigstellung des Produkts. Diese erfolgt grundsätzlich schriftlich per E-Mail. Teilt die Fa. GeleeVital mit, ab wann sicher geliefert werden kann, so gelten die 7 Tage kostenlose Lagerung ab diesem Datum.
Ab Tag 8 werden für die Lagerung 5 % Lagerzins berechnet. Berechnungsgrundlage ist der Bruttogegenstandswert der bestellten Produktmenge.
§ 4 Preise, Zahlungsmodalitäten, Mahnverfahren
§ 4.1 Preise
Die Fa. GeleeVital behält sich vor, die Preise ihrer Produkte nach bestimmten, internen Kriterien zu berechnen und auszuweisen. Eine vollständige Offenlegung der Bepreisung ist betriebsintern und daher nicht möglich. Alle Preise werden dem Kunden netto, d. h. exkl. Versandkosten und exkl. landestypischer Mehrwertsteuer, kommuniziert. Auf alle Preise wird dem Kunden bei Rechnungsstellung die landestypische Mehrwertsteuer berechnet.
§ 4.2 Zahlungsmodalitäten
§ 4.2.1 Fristen
Für Erstkunden: Kauft ein Kunde zum ersten Mal bei der Fa. GeleeVital, so ist die Rechnungssumme sofort nach Auftragserteilung, auch noch vor der Bestellung etwaig benötigter Materialien, zu begleichen. Dieses Vorgehen entspricht der Zahlung per Vorkasse.
Für Bestandskunden: Sämtliche Rechnungen sind mit einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen, sofern auf der Rechnung nichts anderes ausgewiesen ist. Das Rechnungsdatum entspricht dem Rechnungszustellungsdatum.
§ 4.2.2 Skonto, Rabatte und Abzüge
Sämtliche Rechnungen sind ohne Abzüge zu bezahlen. Rabatte, Skonti und andere Sondervereinbarungen sind außerordentlich und nur anzuwenden, wenn dies ausdrücklich auf der Rechnung ausgewiesen ist. Auch durch mehrmaligen Rabatt, Skonto oder Abzug entsteht kein rechtlicher Anspruch auf Weiterführung dieser Praxis ab einem bestimmten Zeitpunkt.
§ 4.2.3 Rückerstattung, Storno
Rückerstattungen: Entsteht ein Anlass zur Nachbesserung (s. § 5), entsteht daraus kein Anspruch auf Rückerstattung. Die Fa. GeleeVital behält sich vor, sämtliche Mängel zu beseitigen und Nacherfüllung zu leisten, soweit sie angebracht und richtig ist.
Kein Rücktritt nach Erstellung der Mischung: Jede Mischung wird individuell nach der Bodenanalyse, der Bodenart und der Kultur des Kunden zusammengestellt und kann nicht anderweitig verwendet werden. Sobald die Fa. GeleeVital mit der Zusammenstellung der Mischung begonnen hat, ist ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Stornierung des Auftrags deshalb ausgeschlossen. Der vereinbarte Preis ist in diesem Fall in voller Höhe zu zahlen, auch wenn der Kunde die Ware nicht abnimmt. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln (s. § 5) bleiben unberührt.
Storno vor Erstellung der Mischung: Sollte der Kunde nach der Rechnungsstellung, aber vor Beginn der Zusammenstellung der Mischung vom Vertrag zurücktreten und die Rechnung zurückweisen, stellt die Fa. GeleeVital eine Storno-Rechnung für die korrekte Buchführung aus. Hierfür entsteht im Falle eines Vertragswiderrufs oder -rücktritts ein pauschales Serviceentgelt von 50,00 EUR netto. Dieses ist durch den Kunden sofort und ohne Abzüge zu bezahlen. Er erhält hierfür keine neue Rechnung. Ein Vermerk zur Einhaltung der GoB findet sich entsprechend auf der Storno-Rechnung.
§ 4.3 Mahnverfahren
Bleibt der Kunde die Zahlung des Rechnungsbetrages über das Zahlungsziel hinaus schuldig, so leitet die Fa. GeleeVital binnen 7 Tagen folgende Mahnverfahrensschritte ein:
- Zahlungsziel + 7 Tage: Zahlungserinnerung ohne Mahngebühren
- Zahlungsziel + 14 Tage: 1. Mahnung mit 5,00 EUR Mahngebühren
- Zahlungsziel + 21 Tage: 2. Mahnung mit 5,00 EUR Mahngebühren
- Zahlungsziel + 28 Tage: 3. Mahnung mit 5,00 EUR Mahngebühren
- Zahlungsziel + 35 Tage: Übergabe der offenen Forderung an ein Inkassounternehmen. Alle dadurch entstandenen Kosten sind vom Schuldner zu tragen.
§ 4.4 Währungen und internationale Geschäfte
Alle Rechnungen werden in Euro ausgestellt und sind auch in Euro zu bezahlen. Für sämtliche Kosten wie Zollgebühren, Importkosten, Exportkosten oder andere länderspezifische Gebühren ist der Kunde verantwortlich.
§ 5 Gewährleistung, Haftung, Nacherfüllung
§ 5.1 Gewährleistung
Die Fa. GeleeVital gewährleistet eine gleichbleibend hohe Produktqualität und nimmt hierzu bei jeder Produktherstellung Qualitätsproben zur Qualitätssicherung.
Die Fa. GeleeVital übernimmt keine Gewährleistung für zu erwartende, ausbleibende oder anders ausgefallene Ergebnisse beim Kunden.
Die Pflicht zur Gewährleistung gilt nur, wenn das Produkt eindeutig mangelhaft ist. Entscheidender Zeitpunkt ist dabei der Gefahrenübergang von der Fa. GeleeVital zum Kunden. Dabei wird durch den Kunden die Qualität des Produkts geprüft und auf folgende Kriterien geachtet:
- Ist die Verpackung intakt?
- Ist das Produkt trocken und ohne Mängel?
- Ist das Produkt in seiner vorgesehenen Erscheinungsform geliefert?
Die Qualitätsprüfung bei Lieferung ist durch den Kunden schriftlich zu dokumentieren. Hierfür genügt die Unterschrift auf den entsprechenden Lieferpapieren.
§ 5.2 Haftung
Die Fa. GeleeVital, ihr Inhaber sowie sämtliche Bevollmächtigte übernehmen keinerlei Haftung für die Anwendung ihrer Produkte durch den Kunden. Für die fachgerechte Nutzung der Produkte wird über eine Handlungsanweisung gesorgt. Für die fachgerechte Anwendung ist der Kunde selbst verantwortlich.
Die Haftung der Fa. GeleeVital sowie ihres Inhabers, ihrer Bevollmächtigten und Erfüllungsgehilfen ist auf die Qualität des Produkts sowie dessen Eigenschaften und nachgewiesene Wirkungen beschränkt. Für sämtliche individuell auftretenden Wirkungen beim Kunden nach Einbringung und Einwirkzeit wird keine Haftung übernommen. Ebenso übernimmt die Fa. GeleeVital keinerlei Haftung für zu erwartende oder etwaig ausbleibende Ergebnisse. Eine Leistungssteigerung kann nicht garantiert werden.
Wenn Produkte mit Luftfeuchtigkeit in Kontakt kommen, kann es zur „Gelierung“ kommen, die Maschinen verstopfen kann. GeleeVital übernimmt keinerlei Haftung für daraus resultierende Schäden. GeleeVital haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung, falsche Anwendung oder unsachgemäße Bedienung der Maschinen entstehen.
Im Falle der Geltendmachung eines Schadens durch den Kunden gegenüber der Fa. GeleeVital ist dieser in der Nachweispflicht. Eine Haftung wird nur gewährt, sollte das Produkt beim Gefahrenübergang mangelhaft gewesen sein (s. § 5.1).
§ 5.3 Recht auf Nacherfüllung bei Sachmangel
Sollte ein Produkt bei der Lieferung fehlerhaft sein und der Kunde dies glaubhaft nachweisen können, behält sich die Fa. GeleeVital vor, den Sachmangel durch Nacherfüllung zu beseitigen. Dies gilt v. a. bei Sachmängeln am Produkt selbst.
Ein Recht auf Nacherfüllung durch die Fa. GeleeVital besteht für den Kunden nicht, wenn der Gefahrenübergang bereits vollzogen wurde, d. h. der Kunde das Produkt erhalten und angenommen hat. Als gültige Nachweise gelten die Lieferpapiere, die vom Kunden bei Entgegennahme zu unterzeichnen sind.
Für sämtliche Produkte behält sich die Fa. GeleeVital vor, kleine Proben zur Qualitätssicherung und für solche Streitfälle zurückzubehalten.
§ 6 Höhere Gewalt
§ 6.1 Definition
Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein Ereignis eintritt, das außerhalb des Einflussbereichs von GeleeVital liegt und dessen Folgen selbst bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten verhindert werden können. Dazu gehören insbesondere:
- Naturkatastrophen (z. B. Erdbeben, Hochwasser, Stürme)
- Epidemien, Pandemien oder behördlich angeordnete Maßnahmen im Zusammenhang mit solchen Ereignissen
- Krieg, Terroranschläge, Aufstände oder ähnliche Ereignisse
- Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, sofern diese nicht im Betrieb von GeleeVital stattfinden
- Unterbrechungen in der Lieferkette durch Ereignisse bei Zulieferern, für die GeleeVital nicht verantwortlich ist
§ 6.2 Rechtsfolge
a) Leistungsbefreiung: GeleeVital ist im Fall höherer Gewalt von der Verpflichtung zur Erbringung der vertraglichen Leistungen befreit, solange das Ereignis andauert.
b) Verzögerungen: Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich automatisch um die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
c) Mitteilungspflicht: GeleeVital verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über das Eintreten und die voraussichtliche Dauer eines Ereignisses höherer Gewalt zu informieren.
§ 6.3 Rücktrittsrecht
Sollte das Ereignis höherer Gewalt länger als drei Monate andauern, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall anteilig abgerechnet.
§ 6.4 Haftungsausschluss
GeleeVital haftet nicht für Schäden oder Verluste, die direkt oder indirekt durch höhere Gewalt verursacht werden, es sei denn, diese wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
§ 7 Datenschutz
GeleeVital erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung und zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies für die Vertragserfüllung notwendig ist. Der Kunde hat jederzeit das Recht, Auskunft über seine Daten zu erhalten, Berichtigung oder Löschung zu verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung auf unserer Website geleevital.com/datenschutz einsehbar. Diese wird mit jedem Angebot, jeder Auftragsbestätigung und jeder Rechnung mitgeschickt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Produkte verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Fa. GeleeVital.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollte einer der oben genannten Artikel unwirksam sein, so behalten die anderen Artikel ihre Gültigkeit. Ein ungültiger Artikel hat keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der übrigen Formulierungen.
§ 10 Gültigkeitszeitraum
Die AGB erhalten ihre Gültigkeit ab dem 01.10.2026, spätestens jedoch mit der Bereitstellung durch Angebot, Auftrag, Rechnung oder Lieferung. Ältere Versionen verlieren mit diesem Datum ihre Gültigkeit.
§ 11 Zuständige Gerichtsbarkeit, Streitschlichtung, Aufsichtsbehörde
Zuständiges Gericht zur Streitschlichtung
Amtsgericht Müllheim
Werderstraße 37
D-79379 Müllheim
www.amtsgericht-muellheim.justiz-bw.de
Aufsichtsbehörde
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Stadtstraße 2
D-79104 Freiburg im Breisgau
www.breisgau-hochschwarzwald.de
